Seit Samstag, 21.03.2020 0:00 Uhr, gilt in Bayern eine allgemeine Ausgangsbeschränkung. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst für 14 Tage und endet aktuell am 03.04.2020 um 24:00 Uhr. Am Montag, 30.03.2020 wurde die Beschränkung verlängert bis Sonntag, 19.04.2020. Damit soll der „physische[n] und soziale[n] Kontakt[e] zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum“ reduziert werden.

Was bedeutet das für Imker und den Besuch des Bienenstandes, wenn er nicht im eigenen Garten liegt?

Der Deutsche Imkerbund hatte bereits vorab eine Mitteilung veröffentlicht in der die wichtigen Punkte geklärt werden:

  • Bienen sind Nutztiere und bedürfen deshalb auch während allgemeiner Einschränkungen des öffentlichen Lebens einer fachgerechten Versorgung.
  • Damit ist die Fahrt zum Bienenstand zunächst erlaubt. Wichtig ist hier zur Sicherheit einen entsprechenden Meldebescheid (z.B. des Veterinäramts) oder die landwirtschaftliche Betriebsnummer mitzuführen. Grundsätzlich besteht für die Haltung von Bienen ohnehin eine Meldepflicht.
  • Sollte wegen einer individuell angeordneten Quarantäne die Tätigkeit von Amts wegen untersagt werden, so ist hier eine weitere Abstimmung mit befreundeten Imkern oder dem Verein erforderlich.

Bitte halten Sie sich an die amtlichen Vorgaben und verhindern Sie dadurch aktiv eine weitere Ausbreitung des Virus.
Vielen Dank und bleiben Sie gesund!