Derzeit gibt es im Landkreis Landshut drei Sperrgebiete: Türkenfeld im Gemeindegebiet Hohenthann, Salzburg (Gemeinde Neufahrn) und große Teile der Gemeinde Furth. Hier gilt weiter eine Allgemeinverfügung des Landratsamtes.

Was gilt es zu beachten?

Alle Imker, deren Standorte in den Sperrgebieten liegen, haben dies unverzüglich dem Veterinäramt am Landratsamt Landshut (Telefon 0871/408-4000) mitzuteilen. Alle Bienenvölker und -stände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf die Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen. Diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.

Darüberhinaus ist zu beachten, dass bewegliche Bienenstände nicht von ihrem Standort entfernt werden. Weiterhin dürfen Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benützte Gerätschaften nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Auch dürfen Bienenvölker und Bienen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

Hier noch eine Präsentation mit weiterführenden Informationen: Download